| Wissenswertes |
Brandtote sind RauchtoteJeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Es kann jeden treffen!Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Andere Länder, weniger Opfer In Großbritannien besteht seit 1992 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in neuen Gebäuden, auch in Privathaushalten (Building Regulations Doc. B 1992), da dort erfahrungsgemäß die meisten Brandtoten und -verletzten zu beklagen sind. Pflicht ist dabei mindestens ein Rauchmelder je Etage. Seit Einführung der Ausstattungspflicht ist die Anzahl der Brandtoten bis zu 40 % gesunken. Der Ausstattungsgrad beträgt derzeit etwa 90 %. In den USA gibt es in 40 Bundesstaaten gesetzliche Regelungen für Rauchmelder im privaten Bereich. Dort, wo eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht, liegt der Ausstattungsgrad bei rund 93 %, wobei sich in ca. 88 % dieser Häuser - statistisch gesehen - 1,6 Rauchmelder befinden. Norwegen hat seit 1990 gesetzlich geregelt, dass in jedem Haushalt ein Rauchmelder und eine Löscheinrichtung, zumindest ein Feuerlöscher, sein müssen. Gesetzlich ist die Installation mindestens eines Rauchmelders pro Etage vorgeschrieben. Untersuchungen zu Folge ist sogar meist ein Rauchmelder pro Raum installiert. 98 % der Haushalte sind damit heute ausgerüstet. In den Niederlanden lag der Ausstattungsgrad mit Rauchmeldern bis zum Jahre 2000 nur zwischen 3 % und 10 %. In seit dem 01.07.2002 bezugsfertig werdenden Neubauten ist der Einbau mindestens eines Rauchmelders mit Anschluss an die normale 230-V-Elektrizitätsversorgung mit eingebauter Notstrom-Batterie in Fluchtwegen vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde der Einbau von 230-V-Ionisationsmeldern in Neubauwohnungen verboten. In Deutschland ist die Rauchmelderpflicht Ländersache und wird in den Landesbauordnungen verankert. Bislang gibt es eine Rauchmelderpflicht in 7 Bundesländern, größtenteils für Neu- und Bestandsbauten. Aufgrund der umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit weisen die Ergebnisse der Forsa-Studie von 2006 bereits eine Ausstattung der Privathaushalte von 31 % auf (1999: 5 -7 %). Experten sind sicher, dass sich eine signifikante Erhöhung ohne Gesetzgebung jedoch nicht mehr erreichen lässt. Eine Auswertung der Ergebnisse der Rauchmelderpflicht wird in den einzelnen Bundesländern erst einige Zeit nach Eintritt der Umsetzungsfristen möglich sein.
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