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19 | 05 | 2012
Wissenswertes

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.



Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.


Es kann jeden treffen!

Die meisten Brandopfer (70 %) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.



Andere Länder, weniger Opfer


 

In Großbritannien besteht seit 1992 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in neuen Gebäuden, auch in Privathaushalten (Building Regulations Doc. B 1992), da dort erfahrungsgemäß die meisten Brandtoten und -verletzten zu beklagen sind. Pflicht ist dabei mindestens ein Rauchmelder je Etage. Seit Einführung der Ausstattungspflicht ist die Anzahl der Brandtoten bis zu 40 % gesunken. Der Ausstattungsgrad beträgt derzeit etwa 90 %.
(1987: 9 %, 1994: 75 %)

In
Irland gelten ähnliche Regelungen wie in England, allerdings hat hier das zuständige Sozialministerium in den Jahren 1996 - Sommer 1998 jedem Rentner einen Rauchmelder mit dem Eintritt in den Pensionsstatus geschenkt.

In den USA gibt es in 40 Bundesstaaten gesetzliche Regelungen für Rauchmelder im privaten Bereich. Dort, wo eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht, liegt der Ausstattungsgrad bei rund 93 %, wobei sich in ca. 88 % dieser Häuser - statistisch gesehen - 1,6 Rauchmelder befinden.
Nach einer Studie aus den Vereinigten Staaten ist das Risiko, bei einem Brand umzukommen, ohne Rauchmelder dreimal höher als mit einem Rauchmelder. (In Oklahoma sank die Zahl der durch Brände Getöteten beispielsweise um 80 %, nachdem man kostenlos Rauchmelder an die Haushalte verteilt hatte.) Die seit den 70er Jahren bestehenden Regelungen führten zu einer Reduzierung der Anzahl an Brandtoten um rund 40 %.

Norwegen hat seit 1990 gesetzlich geregelt, dass in jedem Haushalt ein Rauchmelder und eine Löscheinrichtung, zumindest ein Feuerlöscher, sein müssen. Gesetzlich ist die Installation mindestens eines Rauchmelders pro Etage vorgeschrieben. Untersuchungen zu Folge ist sogar meist ein Rauchmelder pro Raum installiert. 98 % der Haushalte sind damit heute ausgerüstet.

In
Schweden sind 70 % der Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet. Hier spricht man von  einer Verringerung der Brandopferzahlen um 50 %.

In den Niederlanden lag der Ausstattungsgrad mit Rauchmeldern bis zum Jahre 2000 nur zwischen 3 % und 10 %. In seit dem 01.07.2002 bezugsfertig werdenden Neubauten ist der Einbau mindestens eines Rauchmelders mit Anschluss an die normale 230-V-Elektrizitätsversorgung mit eingebauter Notstrom-Batterie in Fluchtwegen vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde der Einbau von 230-V-Ionisationsmeldern in Neubauwohnungen verboten.
2005 hatten 60 % der Wohnungen (freiwillig oder gesetzlich verpflichtet) einen oder mehrere Rauchmelder. 2006 waren es bereits 64 % und in 2007: 68%.
Eine Umfrage 2007 ergab:
57 % macht gelegentlich den Rauchmelder sauber
73 % haben schon einmal die Batterie gewechselt
87 % haben den Rauchmelder schon mal überprüft

In
Kanada und Teilen Australiens besteht ebenfalls eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht.

In Deutschland ist die Rauchmelderpflicht Ländersache und wird in den Landesbauordnungen verankert. Bislang gibt es eine Rauchmelderpflicht in 7 Bundesländern, größtenteils für Neu- und Bestandsbauten. Aufgrund der umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit weisen die Ergebnisse der Forsa-Studie von 2006 bereits eine Ausstattung der Privathaushalte von 31 % auf (1999: 5 -7 %). Experten sind sicher, dass sich eine signifikante Erhöhung ohne Gesetzgebung jedoch nicht mehr erreichen lässt. Eine Auswertung der Ergebnisse der Rauchmelderpflicht wird in den einzelnen Bundesländern erst einige Zeit nach Eintritt der Umsetzungsfristen möglich sein.